Allgemeine Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen

Stand 01.10.2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Jörg Rauschenberger Unternehmensberatung („Wir“) und dessen Auftraggebern. Sie sind Bestandteil eines jeden Auftrages.

 

2. Allgemeines

(a) Wir erbringen sämtliche Leistungen auf Basis (i) unseres Angebotsschreibens und etwaiger, dem Angebotsschreiben beigefügter spezifischer Anlagen (insbesondere etwaiger Leistungsbeschreibungen, Widerrufsbelehrungen für Verbraucher und sonstiger Nutzungsbedingungen z.B. für Datenaustauschportale) und (ii) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zusammen nachfolgend „Leistungsvereinbarung“). Dies gilt auch für den Teil der Leistungen, der ggf. schon vor dem rechtswirksamen Abschluss der Leistungsvereinbarung erbracht wurde. Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

(b) Sofern wir über die in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Leistungen hinaus für Sie tätig werden und darüber keine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen wird, finden die AGB auch auf die Erbringung dieser Leistungen Anwendung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht gesondert widersprochen haben. 

(c) Unsere Mitarbeiter werden im Rahmen der Leistungserbringung nicht in Ihren Geschäftsbetrieb eingegliedert und sind ausschließlich unserer Weisungsbefugnis unterworfen.

(d) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Wir übernehmen im Zusammenhang mit unseren Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Wir sind für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistungen nicht verantwortlich. Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(e) Nebenabreden neben der Leistungsvereinbarung bestehen nicht. 

 

3. Honorare und Kosten

(a) Wir erhalten die gemäß Leistungsvereinbarung vereinbarte Vergütung als Honorar. Umsatzsteuer, Bürokostenpauschale, Spesen und sonstige Auslagen werden dem Auftraggeber entsprechend der Auftragsbestätigung berechnet.

(b) Unsere Rechnungen, incl. Abschlags- und Vorschussrechnungen, werden in Euro erstellt und dürfen auch elektronisch übermittelt werden. Sie sind sofort fällig, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Mehrere Auftraggeber derselben Sache haften für unsere Vergütung als Gesamtschuldner.

(c) Wir sind berechtigt, jederzeit angemessene Abschläge auf die vereinbarte Vergütung oder Gebühren und Auslagen sowie Nebenkosten in Rechnung zu stellen.

(d) Etwaige Angaben zu einem voraussichtlich anfallenden Gesamthonorar verstehen sich grundsätzlich als Honorarschätzung, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschal- bzw. Festhonorar vereinbart ist. Die angegebenen Pauschal- und/oder Festhonorare dürfen überschritten werden, wenn durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, ein nicht nur unerheblicher Mehraufwand entsteht.

(e) Endet unsere Leistungserbringung vorzeitig durch Vertragsbeendigung, sind wir auch im Falle eines Werkvertrages berechtigt, den bis dahin entstandenen Zeitaufwand abzurechnen, sofern die Beendigung der Leistungsvereinbarung nicht durch ein pflichtwidriges Verhalten unsererseits verschuldet wurde. Auch in letzterem Fall kann aber der bisherige Zeitaufwand abgerechnet werden, sofern und soweit die erbrachte Dienstleistung trotz der vorzeitigen Vertragsbeendigung verwertbar ist.

(f) Sofern Sie uns nach Abschluss der Leistungsvereinbarung mit weiteren, über das Angebotsschreiben hinausgehenden Leistungen beauftragen, werden diese entweder gemäß gesonderter Vereinbarung oder, in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung, mit den in unserem Hause für die jeweilige Leistung üblichen Stundensätzen abgerechnet, die wir Ihnen auf Wunsch gerne mitteilen.

(g) Das Recht, Zahlungen auf unsere Rechnungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht Ihnen nur zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass uns alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber wird geeignete Auskunftspersonen benennen.

 

5. Vertraulichkeit, Datenschutz

(a) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die ihr von der anderen Vertragspartei unter der Leistungsvereinbarung anvertrauten Informationen und Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (nachfolgend gemeinsam „Informationen“) nur für die Erfüllung der Leistungsvereinbarung zu verwenden und im Übrigen darüber Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Informationen, die (i) der Öffentlichkeit oder der anderen Vertragspartei bekannt sind, (ii) nach ihrer Übermittlung in entsprechender Weise der Öffentlichkeit bekannt werden, (iii) der anderen Vertragspartei von dritter Seite rechtmäßig bekannt werden und (iv) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung der Leistungsvereinbarung bestehen, solange ein berechtigtes Interesse der die Informationen überlassenden Vertragspartei an der Geheimhaltung besteht. Die vorstehenden Verpflichtungen werden die Vertragsparteien auf die im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter erstrecken.

(b) Soweit Sie uns schriftlich nicht anders anweisen und keine höchstpersönlichen Angelegenheiten betroffen sind, gestatten Sie uns, den Auftragsinhalt zu Marketingzwecken bekannt zu machen. Die Gestattung erstreckt sich ausschließlich auf die sachliche Beschreibung des wesentlichen Auftragsinhalts und des Auftraggebers (z. B. Referenzlisten mit Firmennamen und -logo).

(c) Die mit der Auftragsanbahnung, -erteilung und -durchführung eingehenden Daten werden von uns zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir werden bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

 

6. Haftung

Wir haften für Schäden des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt wird.

 

7. Elektronische Kommunikation, Virenschutz und Datensicherheit

(a) Die Kommunikation zwischen uns und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber uns entsprechend in Textform informieren. 
Ihnen ist darüber hinaus bekannt, dass Daten, die über das Internet versendet werden, nicht zuverlässig gegen Zugriffe Dritter geschützt werden, verloren gehen, verzögert übermittelt oder mit Viren befallen sein können. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen übernehmen wir deshalb keine Verantwortung und Haftung für die Unversehrtheit von E-Mails, nachdem sie unseren Herrschaftsbereich verlassen haben, und für Ihnen oder Dritten hieraus entstehende Schäden. Dies gilt auch, sofern trotz der von uns verwendeten Virusschutzprogramme durch die Zusendung von E-Mails ein Virus in Ihre Systeme gelangt.

(b) Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich über Sicherheitsvorfälle (wie beispielsweise Cyberattacken) zu unterrichten, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sich diese auch auf uns auswirken.

 

8. Gerichtsstand, Formerfordernis, Salvatorische Klausel

(a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

(b) Sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nach unserer Wahl (i) Düsseldorf, (ii) das Gericht an dem Ort, an dem die streitgegenständlichen Arbeiten erbracht wurden, oder (iii) das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Sitz oder Wohnort haben.

(c) Jede Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Leistungsvereinbarung bedarf mindestens der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Nummer 8 (c) AGB.

(d) Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt in dem Fall die gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.

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